Rechtsprechung
BGH, 17.02.2011 - V ZB 315/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erfordernis der Abgabe einer Erklärung über die aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Beteiligten mit Aufenthalt in einem anderen Staat
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erfordernis der Abgabe einer Erklärung über die aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Beteiligten mit Aufenthalt in einem anderen Staat
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Trier, 02.11.2010 - 35 XIV 36/10
- LG Trier, 24.11.2010 - 2 T 150/10
- BGH, 17.02.2011 - V ZB 315/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 14.10.2010 - V ZB 214/10
Rechtsbeschwerde im Abschiebungshaftverfahren: Formularzwang beim …
Auszug aus BGH, 17.02.2011 - V ZB 315/10
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass ein Betroffener grundsätzlich auch nach seiner Abschiebung (oder Zurückschiebung) eine aktuelle Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorlegen muss (vgl. nur Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, juris; Senat, Beschluss vom 4. November 2010 - V ZB 202/10, juris; Beschluss vom 29. Oktober 2010 - V ZB 247/10, juris; Beschluss vom 26. Oktober 2010 - V ZB 201/10, juris; Beschluss vom 26. Oktober 2010 - V ZB 141/10, juris).Sie stehen aber dem Erfordernis der Abgabe einer Erklärung über die aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Beteiligten mit Aufenthalt in einem anderen Staat nicht entgegen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, aaO).
- BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von …
Auszug aus BGH, 17.02.2011 - V ZB 315/10
Zwar darf der Zugang zu den Gerichten und zu den im Verfahrensrecht vorgesehenen Rechtsmittelverfahren dem Betroffenen schon von Verfassungs wegen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 81, 123, 129). - BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 1455/83
Versagung von Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe
Auszug aus BGH, 17.02.2011 - V ZB 315/10
Diese Anforderungen sind auch bei der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe, die die Situation einer unbemittelten Person weitgehend der Situation eines Bemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes angleichen soll, zu beachten (vgl. BVerfGE 67, 245, 248).
- BGH, 04.11.2010 - V ZB 202/10
Anspruch eines illegal eingereisten Ausländers aus Ghana auf …
Auszug aus BGH, 17.02.2011 - V ZB 315/10
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass ein Betroffener grundsätzlich auch nach seiner Abschiebung (oder Zurückschiebung) eine aktuelle Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorlegen muss (vgl. nur Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, juris; Senat, Beschluss vom 4. November 2010 - V ZB 202/10, juris; Beschluss vom 29. Oktober 2010 - V ZB 247/10, juris; Beschluss vom 26. Oktober 2010 - V ZB 201/10, juris; Beschluss vom 26. Oktober 2010 - V ZB 141/10, juris). - BGH, 29.10.2010 - V ZB 247/10
Antrag eines Abgeschobenen auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das …
Auszug aus BGH, 17.02.2011 - V ZB 315/10
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass ein Betroffener grundsätzlich auch nach seiner Abschiebung (oder Zurückschiebung) eine aktuelle Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorlegen muss (vgl. nur Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, juris; Senat, Beschluss vom 4. November 2010 - V ZB 202/10, juris; Beschluss vom 29. Oktober 2010 - V ZB 247/10, juris; Beschluss vom 26. Oktober 2010 - V ZB 201/10, juris; Beschluss vom 26. Oktober 2010 - V ZB 141/10, juris). - BGH, 26.10.2010 - V ZB 141/10
Verfahrenskostenhilfeanspruch eines nach Schweden abgeschobenen, serbischen …
Auszug aus BGH, 17.02.2011 - V ZB 315/10
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass ein Betroffener grundsätzlich auch nach seiner Abschiebung (oder Zurückschiebung) eine aktuelle Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorlegen muss (vgl. nur Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, juris; Senat, Beschluss vom 4. November 2010 - V ZB 202/10, juris; Beschluss vom 29. Oktober 2010 - V ZB 247/10, juris; Beschluss vom 26. Oktober 2010 - V ZB 201/10, juris; Beschluss vom 26. Oktober 2010 - V ZB 141/10, juris). - BGH, 26.10.2010 - V ZB 201/10
Gewährung von Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines …
Auszug aus BGH, 17.02.2011 - V ZB 315/10
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass ein Betroffener grundsätzlich auch nach seiner Abschiebung (oder Zurückschiebung) eine aktuelle Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorlegen muss (vgl. nur Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 214/10, juris; Senat, Beschluss vom 4. November 2010 - V ZB 202/10, juris; Beschluss vom 29. Oktober 2010 - V ZB 247/10, juris; Beschluss vom 26. Oktober 2010 - V ZB 201/10, juris; Beschluss vom 26. Oktober 2010 - V ZB 141/10, juris).